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Garantie Paket

Ihr Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten

Für Neufahrzeuge:

Sie sind bis zu zehn Jahre vor unerwarteten Reparaturkosten geschützt, auch nach Ablauf der zweijährigen Sachmangelhaftung bzw. Neufahrzeug-Garantie.
Das  Garantie-Paket können Sie innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung für das dritte und auch vierte Jahr abschließen. Wenn diese Frist abgelaufen ist, haben Sie die Möglichkeit, das Garantie-Paket für je ein weiteres Jahr abzuschließen. Voraussetzung  ist, dass Ihr Fahrzeug max. 200.000 Kilometer gefahren ist.

Mit dem Garantie-Paket erhalten Sie für geringe Beiträge Leistungen in Mercedes-Benz-Qualität. Über alle Details und weiteren Vorteilen beraten wir Sie gerne.

Leistungen und Vorteilemit dem Garantie-Paket:
• Schutz vor unerwarteten Reparaturkosten (gem. den Garantiebedingungen des Garantie-Paketes)
• Kosten für Service-Löhne und Ersatzteile schließt das Garantie-Paket zu 100 % ein (ab 100.000 km
  mit geringem Kundenanteil für Material)
• Es kann bei jedem autorisierten Mercedes Benz Partner in Europa geltend
  gemacht werden
• Der Wert Ihres Mercedes wird abgesichert. Sie gewinnen damit einen
  exklusiven Vorteil beim Wiederverkauf
• Das Garantie-Paket ist fahrzeuggebunden-die Leistungsvorteile werden beim
  Verkauf auf den neuen Fahrzeughalter übertragen.


Für Fahrzeuge zwischen 2 und 5 Jahren:

Auch für Ihr zwei bis fünf Jahre altes Fahrzeug lohnt sich das Garantie-Paket.

Vorteile des Garantie-Paket:
•  Schutz vor unvorhersehbaren Reparaturkosten /gem. den
   Garantiebedingungen des Garantie Paketes
•  Bei jedem Mercedes-Benz Partner in Europa kann die Garantie geltend
   gemacht werden
•  Die Vorteile werden beim Verkauf des Fahrzeuges an den neuen
   Fahrzeughalter weiter gegeben
•  Der Wert des Mercedes wird gesichert – überzeugendes Argument beim Wiederverkauf

Die niedrigen Prämien sind ein weiterer Vorteil. Damit diese so günstig wie möglich für Sie belieben, zahlen Sie innerhalb der ersten 90 Tage der Laufzeit eine Selbstbeteiligung von 300,- EUR je Schadensfall.

Voraussetzungen (Vorbehaltlich der Annahmerichtlinien):
• Ihr Mercedes hat maximal 100.000 km gelaufen und ist zwischen 2 und 5 Jahre alt.
• Vor Vertragsabschluss werden in einer Mercedes-Benz Werkstatt eine Inspektion und notwendige Reparaturen durchgeführt,
  die nicht länger als 6 Monate oder 10.000 km Laufleistung zurück liegen.
• Es wurde eine Haupt-/Abgasuntersuchung nach §29 bzw. 47a StVZO vor Vertragsabschluss von einer Mercedes-Benz Werkstatt
  durchgeführt. Diese darf nicht länger als 4 Wochen zurück liegen.

Qualitätssiegel für Gebrauchtfahrzeuge


Falls  Sie bei uns einen gebrauchten PKW erwerben, ist das Fahrzeug fachmännisch geprüft und von höchster Qualität. Viele  Mercedes-Benz Gebrauchtwagen sind auch mit der Gebrauchtfahrzeuggarantie versehen. Die Mindestlaufzeit der Gebrauchtfahrzeuggarantie beträgt 12 Monate.

Mit der Gebrauchtfahrzeuggarantie bleiben Sie auch im Falle einer Panne mobil, in ganz Westeuropa. Wir setzen Ihr Fahrzeug instand, ohne dass Sie die Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – die Materialkosten bezahlen müssen. Auch für Fahrzeuge mit höherer Laufleistung erstatten wir die kompletten Lohnkosten.

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