Pagenstecher Str. 36
49090 Osnabrück: +49 541 760267 0

Ueffelner Str. 9
49586 Neuenkirchen: +49 5465 2034 0

Mercedes-Benz Mobilo

Was ist Mercedes-Benz Mobilo eigentlich??

Bei jedem Mercedes-Benz-PKW (ohne Viano bis Erstzulassung 31.12.2011, V-Klasse und Vito) ist die Mobiltätsgarantie „Mobilo“ serienmäßig vorhanden mit einer Erstzulassung ab dem 01.04.2008 sowie beim Viano und V-Klasse mit einer Erstzulassung ab dem 01.01.2012. Die Mobilo Mobilitätsgarantie gilt zunächst vier Jahre nach Erstzulassung (vor Erstzulassung 01.01.2015); ansonsten zwei Jahre. Mit jedem fälligen Service erneuert sich die Mobiltätsgarantie Mobilo in vollem Umfang. Dies gilt für ein Jahr und bis maximal 30 Jahre ab der Erstzulassung Ihres Mercedes-Benz.
Voraussetzung ist, dass ein Mercedes-Benz Service-Partner die Wartungen nach den Richtlinien durchgeführt wurde. Der Bordcomputer ermittelt wann der nächste Service fällig ist und wird automatisch im Kombiinstrument angezeigt. Auch in Ihrem Serviceheft können Sie die durchgeführten Wartungsarbeiten nachvollziehen. Diese Einträge dienen als Nachweis für die vollständig und berechtigen Sie dadurch die Mobilitätsgarantie Mobilo – Leistungen in Anspruch zu nehmen.
Sollte die Wartungsarbeiten nicht immer bei einem Mercedes-Benz Service-Partner durchgeführt worden sein oder weißt Ihr Serviceheft Lücken auf, ist dies kein Problem. Sie können jederzeit durch einen großen Wartungsdienstumfang bei Ihrem Mercedes-Benz Service-Partner bei der Mobiltätsgarantie Mobilo wiedereinsteigen.

Bei Erfüllung der für Ihr Fahrzeug geltenden Mobilo Bedingungen gilt Mobilo bis zu 30 Jahre ab Erstzulassung. Im Fall der Fälle erhalten Sie schnelle und zuverlässige Hilfe. Eine Pannen- oder Starthilfe vor Ort durch einen Mercedes-Benz Service-Partner oder einen durch Mercedes-Benz beauftragten Abschleppdienst – hilft Ihnen und Ihrem Geldbeutel!


Was bezahlt die Mobilo-Mobilitätsgarantie??
Sie sind unterwegs und nach Ihrem Stadtbummel springt Ihr Fahrzeug nicht mehr wieder an. Das kann leider jedem passieren, aber was nun?? Der erste Griff zum Telefon; rufen Sie direkt uns an, wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig wieder auf der Straße zu sein!
Natürlich sind noch weitere Pannen bei Ihrem Fahrzeug abgedeckt: wie technische Pannen: mechanische / elektrische Defekte oder defekte durch sicherheitsrelevante Komponenten, einzelne Reifenpanne, Startproblem durch eine leere Batterie oder ähnliches, einen Marderbiss an der Elektronik oder eingefrorener Kraftstoff, bei Unfall, Vandalismus, kleine Missgeschicke (z. B. Fehl- oder Falschbetankung, Kühlmittel,- Öl-, Kraftstoffmangel oder Schlüsselverlust) oder Teilediebstahl  - haben Sie nun die Mobiltätsgarantie, dann dürfen Sie sich freuen und die folgende Garantie-Leistungen werden von Mercedes-Benz bezahlt:
-   An- und Abfahrt zum und vom Pannenort des Technikers
-   Hilfe vor Ort, inkl. Kleinreparaturen am Pannenort durch den Techniker
-   Abschleppen des Fahrzeuges zur nächsten Mercedes-Benz Service-Partner (alternativ vom Kunden bevorzugter Mercedes-Benz Servicepartner innerhalb von 50 km Entfernung)
-   Taxi, öffentlicher Nahverkehr und sonstige Verkehrsmittel- Kosten
-   Fahrzeug-Bringservice bis zum 50 km Entfernung vom Mercedes-Benz Servicepartner
-   Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur (Typ nach Verfügbarkeit)
-   Flug / Bahn aber nur alternativ zum Ersatzfahrzeug für die Fahrzeuginsassen
-   Übernachtung inkl. Frühstück für die Dauer der Reparatur der Fahrzeuginsassen


Wo gilt die Mobilo-Mobilitätsgarantie???
In folgenden europäischen Ländern sind Sie mit der Mobilo-Mobilitäts-Garantie auf der richtigen Seite:
Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vatikan, Zypern

Ausschlusskriterien:
Fahrzeuge die lange gestanden haben, können sogenannte Standschäden aufweisen, diese sind grundsätzlich von der Mobilo-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen.
Bei folgenden Schäden am Fahrzeug können Sie die Mobilo Leistungen nicht in Anspruch nehmen:
•    Umwelteinflüsse und mangelnde Pflege (Ausnahme: Marderbiss und eingefrorener Kraftstoff)
•    Vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Halters, der Fahrer, einer Mitfahrers oder durch Dritte
•    Einbau von Fahrzeugteilen oder Veränderungen am Fahrzeug, die die Daimler AG nicht genehmigt hat.
•    Karosserie- und Lackarbeiten, Reparaturen die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen.
•    Beteiligung an Manövern, Katastropheneinsätzen, motorsportlichen Wettbewerben oder ähnlichen Ereignissen.
•    Innere Unruhen, Erdbeben, Kriegsereignisse oder andere Fälle höherer Gewalt (hierunter sind auch wetterbedingte Probleme zu verstehen)
•    Reparaturempfehlungen des autorisierten Mercedes-Benz Service-Partner anlässlich des Inspektionsservice wurden nicht befolgt
•    Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich durch einen Mercedes-Benz Service-Partner nach Herstellervorgaben beseitigt worden sind.

Kategorie: