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Mercedes-Benz MobiloLife

Was ist die Mercedes-Benz MobiloLife Mobilitätsgarantie??
Bleiben Sie bis zu 30 Jahre! Garantiert Mobil! MobiloLife ist eine Mobilitätsgarantie und sie ist serienmäßig bei jedem Mercedes-Benz PKW (ohne Viano / V-Klasse und Vito) ab Erstzulassung 24.10.1998 bis 31.03.2008.


Diese Garantie verspricht Ihnen im Fall der Fälle zuverlässig und schnelle Hilfe! Dazu gehört die schnelle Pannen- und Starthilfe vor Ort, das Abschleppen zum nächsten Mercedes-Benz Service-Partner als auch der Personentransport. Die Mobilitätsgarantie erneuert sich mit jedem bei Mercedes-Benz durchgeführten Service bis zum nächsten fälligem Service bis max. 30 Jahre nach der Erstzulassung. Der Bordcomputer ermittelt w9ann der nächste Service fällig ist und erinnert Sie automatisch. Als Nachweis dient der Eintrag im Digitalen Serviceheft und berechtigt Sie bei Einhaltung der max. Überziehungstoleranzen die MobiloLife Leistungen in Anspruch zu nehmen. Weist das Serviceheft von Ihrem Fahrzeug Lücken auf oder die Wartungsdienste wurde nicht immer beim Mercedes-Benz Service-Partner durchgeführt, haben Sie trotzdem die Möglichkeit durch einen großen Wartungsdienst bei Ihrem Fahrzeug wieder in die Garantie MobileLife einzusteigen.


Was zahlt die Mercedes-Benz MobiloLife-Mobilitätsgarantie??
Sie sind unterwegs und nach Ihrem Stadtbummel springt Ihr Fahrzeug nicht mehr wieder an. Das kann leider jedem passieren, aber was nun?? Der erste Griff zum Telefon; rufen Sie direkt uns an, wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig wieder auf der Straße zu sein!
Natürlich sind noch weitere Pannen bei Ihrem Fahrzeug abgedeckt: wie technische Pannen: mechanische / elektrische Defekte oder defekte durch sicherheitsrelevante Komponenten, einzelne Reifenpanne, Startproblem durch eine leere Batterie oder ähnliches, einen Marderbiss an der Elektronik oder eingefrorener Kraftstoff  - haben Sie nun die Mobiltätsgarantie, dann dürfen Sie sich freuen und die folgende Garantie-Leistungen werden von Mercedes-Benz bezahlt:
-  An- und Abfahrt zum und vom Pannenortdes Technikers
-  Hilfe vor Ort, inkl. Kleinreparaturen am Pannenort durch den Techniker
-  Abschleppen des Fahrzeuges zur nächsten Mercedes-Benz Service-Partner (alternativ vom Kunden bevorzugter Mercedes-Benz Servicepartner innerhalb von 50 km Entfernung)
-  Taxi, öffentlicher Nahverkehr und sonstige Verkehrsmittel- Kosten
-  Fahrzeug-Bringservice bis zum 50 km Entfernung vom Mercedes-Benz Servicepartner
-  Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur (Typ nach Verfügbarkeit)
-  Flug / Bahn aber nur alternativ zum Ersatzfahrzeug für die Fahrzeuginsassen
-  Übernachtung inkl. Frühstück für die Dauer der Reparatur der Fahrzeuginsassen


Wo gilt die MobiloLife-Mobilitätsgarantie???
In folgenden europäischen Ländern sind Sie mit der MobiloLife-Mobilitäts-Garantie auf der richtigen Seite:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Zypern


Ausschlusskriterien:
Fahrzeuge die lange gestanden haben, können sogenannte Standschäden aufweisen, diese sind grundsätzlich von der MobiloLife-Mobilitätsgarantie ausgeschlossen.
Bei folgenden Schäden am Fahrzeug können Sie die MobiloLife Leistungen nicht in Anspruch nehmen:
-  Alle fremd- und selbstverschuldete Sachverhalte (inkl. aller Reifenschäden)
-  Mangelnde Umwelt und Pflege Einflüsse
-  Grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Halters, des Fahrers, einer Mitfahrers oder durch Dritte.
-  Einbau von Fahrzeugteilen oder Veränderungen am Fahrzeug, die die Daimler AG nicht genehmigt hat.
-  Karosserie- und Lackarbeiten oder Reparaturen, die nicht den Vorgaben des Herstellers entsprechen
-  Beteiligung an Manövern, Katastropheneinsätzen, motorsportlichen Wettbewerben oder ähnlichen Ereignissen.
-  Innere Unruhen, Kriegsereignisse, Erdbeben oder andere Fälle höherer Gewalt (hier unter sind auch wetterbedingte Probleme zu verstehen)
-  Wenn Reparaturempfehlungen des autorisierten Mercedes-Benz Service-Partners anlässlich des Inspektionsservice nicht befolgt wurden.
-  Mängel, die dem Verkäufer bekannt waren und von diesem nicht unverzüglich durch eine Fachwerkstatt nach Herstellervorgaben beseitigt worden sind.

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